Spruch Den Revisionsrekursen wird Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts in der Sache wiederhergestellt wird. Die Kostenentscheidung bleibt dem Erstgericht vorbehalten.…
Text Begründung: Der Erblasser verstarb am 7. Februar 2012 im Alter von 93 Jahren verwitwet und kinderlos. In einem mit „Unser letzter Wille“ überschriebenen und mit 16. Juni 1975 datierten Schreiben hielten der Erblasser und seine Ehegattin, R***** („Wir das Ehepaar ...“), ihren gemeinsamen Wunsch fest…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse sind zulässig und berechtigt , weil dem Rekursgericht eine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung bei der Auslegung der letztwilligen Erklärung vom 16. Juni 1975 unterlaufen ist. 1. Zum behaupteten schriftlichen Testament des Erblassers: 1.1. Die Gültigkeit der schriftlichen fremdh…