Spruch Die Revisionen werden zurückgewiesen . Die Beklagten sind schuldig, dem Kläger die mit 2.657,21 EUR (darin 442,67 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen, und zwar der Erstbeklagte 1.195,74 EUR (darin 199,21 EUR USt), der Zweitbeklagte 850,31 EUR (darin 141,6…
Text Begründung: Zum bisherigen Verfahrensverlauf kann auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. 3. 2018, AZ 6 Ob 45/18p, verwiesen werden. Die Vorinstanzen haben nunmehr übereinstimmend dem Klagebegehren stattgegeben, wobei sie auf bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen gestützte Gegenfor…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) – Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: 1. Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle „in Bezug auf die aufrechnungsweise eingewendeten Bereicherung…