JudikaturJustizRS0041947

RS0041947 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2022

Auch bei Beschlüssen des Berufungsgerichtes auf Nichtigerklärung ohne Zurückweisung der Klage, die nach § 519 Z 2 ZPO an sich nicht anfechtbar wären, kann ein Rechtskraftvorbehalt angebracht werden, der die Anfechtung dieses Beschlusses beim Obersten Gerichtshof ermöglicht (so bereits SZ 19/305).

Entscheidungen
34