Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.…
Text Begründung: Das Erstgericht sprach mit schriftlich ausgefertigtem Beschluss vom 18. Mai 2017, ON 14, aus, dass es bestimmte – vom Vater ohne Kenntnis der Mutter gewonnene – Beweismittel zulasse. Ein diesbezügliches Beweisverwertungsverbot bestehe nach Lehre und Rechtsprechung im Zivilprozess nicht. …
Rechtliche Beurteilung Alle Beschlüsse, die im Rahmen des Rekursverfahrens ergehen, auch solche auf Zurückweisung eines Rekurses durch das Rekursgericht aus formalen Gründen, sind unter den Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG anfechtbar (RIS Justiz RS0120565; RS0120974). Der außerordentliche Revisionsrekurs der Mutte…