ZPO
Gliederung
Dritter Theil. Verfahren vor den Bezirksgerichten.
§ 447 §. 447.
Rückverweise
In den Ausfertigungen der Urtheile ist insbesondere hervorzuheben, dass für die Ergreifung eines Rechtsmittels gegen das Urtheil, sowie für das Rechtsmittelverfahren überhaupt die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist.