JudikaturJustizRS0041334

RS0041334 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2017

Die Partei, die einen der selbständigen Rechtskraft fähigen Ausspruch nicht mit Berufung angefochten hat, ist nicht berechtigt, diesen mit Revision zu bekämpfen; diese ist insoweit als unzulässig zurückzuweisen.

Entscheidungen
3