Spruch 1. Die Revision der klagenden Parteien wird, soweit sie gegen die Abweisung eines Teilbegehrens von jeweils 458,46 EUR samt 4 % Zinsen seit 22. 5. 2006 gerichtet ist, zurückgewiesen. 2. Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil …
Text Entscheidungsgründe: Am 21. 2. 2003 kam es auf der Ettenauer Landesstraße in Oberösterreich zu einer Frontalkollision zwischen einem von Michael H***** gelenkten PKW und einem vom Erstbeklagten gelenkten, vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei einem deutschen Versicherungsunternehmen haftpflichtversi…
Rechtliche Beurteilung I. Zur Zulässigkeit der Revision: 1. Die Revision ist unzulässig, soweit die Kläger mit ihr auch die Abänderung des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teils der erstinstanzlichen Entscheidung (Abweisung von jeweils 458,46 EUR sA) begehren. Das Berufungsgericht hat über diesen Teil des Klagebegehrens…