Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, dem Beklagten die mit S 3.706,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 617,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten seit 13. März 1978 als Ordinationshilfe beschäftigt. Am 25. August 1986 trat sie mit seiner Zustimmung einen Urlaub an, in dem sie ihre Schwiegereltern in Namibia besuchte. Ursprünglich wollte die Klägerin bis 28. September 1986 Urlaub haben. Der…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Soweit die Klägerin Nichtigkeit des Verfahrens aus Gründen geltendmacht, die bereits vom Berufungsgericht verworfen wurden, ist sie darauf zu verweisen, daß der Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem eine wegen Nichtigkeit erhobene Berufung verworfen wurde, auch …