Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 499,39 EUR (darin 83,23 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu zahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte, ein Transportunternehmer, ging gegenüber einer Pressevertriebs und einer Zeitungsvertriebsgesellschaft die Verpflichtung ein, deren Kunden in Vorarlberg mit Druckwerken zu beliefern. Am 8. 11. 1999 beauftragte er den Kläger mit der Auslieferung dieser Druckwer…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. Der Ansicht des Revisionswerbers, es liege eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens vor, weil das Berufungsgericht keine mündliche Verhandlung anberaumt, aber dennoch zusätzliche Feststellungen getroffen habe, ist nicht zu folgen: Wi…