JudikaturJustizRS0039826

RS0039826 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. März 2021

Die sachliche Erledigung einer verspäteten Berufung durch das Rechtsmittelgericht begründet wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtskraft Nichtigkeit (EvBl 1957/339).

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