Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 853,03 EUR (darin 142,17 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens zu ersetzen. Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt Zahlung aus einem dem Beklagten gewährten Fremdwährungskredit. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren, erhob eine Aufrechnungseinrede und stellte einen Zwischenfeststellungsantrag, wonach festgestellt werden möge, dass die klagende Partei der beklagten Partei für al…
Rechtliche Beurteilung Hiezu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: I. Zum Rekurs 1.1. Bei dem als „Revisionsrekurs“ bezeichneten Rechtsmittel des Beklagten gegen die Zurückweisung seines Zwischenantrags auf Feststellung handelt es sich in Wahrheit um einen Rekurs, der in analoger Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig …