JudikaturJustizRS0039705

RS0039705 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juli 2020

Gegen einen Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem ein über einen Zwischenantrag ergangenes Urteil aufgehoben und der Zwischenantrag mangels der Voraussetzungen des § 236 ZPO zurückgewiesen wird, ist ein Rekurs zulässig.

Entscheidungen
52