Spruch Dem Rekurs wird teilweise, und zwar hinsichtlich der Zurückweisung des Zwischenantrags auf Feststellung des Beklagten betreffend die Rechtsunwirksamkeit des § 10 Abs 4 des Gesellschaftsvertrags vom 19. Juli 1991 und der Aufhebung des Zwischenurteils in diesem Umfang, Folge gegeben, die angefochtene …
Text Begründung: In den verbundenen Rechtssachen 22 Cg 207/04y und 23 Cg 211/04v begehrt der Kläger 1. im führenden Verfahren, dem Beklagten die Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht, die ihm auf Grund des Gesellschaftsvertrags vom 19. 7. 1991 in der ***** Z***** Mag. H. B***** KG mit dem Sitz i…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 259 Abs 2 ZPO kann der Beklagte, ohne der Zustimmung des Klägers zu bedürfen, während der mündlichen Streitverhandlung einen Antrag auf Feststellung im Sinne des § 236 ZPO stellen. Diese Bestimmung gibt dem Kläger die Möglichkeit, ein im Laufe des Prozesses streitig gewordenes Rechtsverhältn…