JudikaturJustizRS0038444

RS0038444 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Eigentum an einer Liegenschaft kann auch unter einer auflösenden Bedingung zugunsten des Voreigentümers (hier: der Erstantragstellerin als Geschenkgeberin), also im Falle des Bedingungseintrittes zeitlich beschränkt durch ein sogenanntes Heimfallsrecht, übertragen und mit dieser zeitlichen Beschränkung durch einen Hinweis gemäß § 5 Satz 2 GBG in Verbindung mit § 12 Abs 3 GUG bei der Eigentumseinverleibung zum Ausdruck gebracht werden.

Entscheidungen
3