§ 358
§ 358 — ABGB
§ 358 — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2006
Inkrafttretungsdatum
25. Juli 2006
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40079131
Zuletzt nach Updates gesucht am
Alle Arten der Beschränkungen durch das Gesetz oder durch den Willen des Eigenthümers heben die Vollständigkeit des Eigenthumes nicht auf.
Entscheidungen 916
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Rechtssätze 167
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