JudikaturJustizRS0038257

RS0038257 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2008

Der Bestand eines vom Beklagten behaupteten, nach öffentlichem Recht zu beurteilenden Rechts ist als Vorfrage zu prüfen und bei Bejahung dieses Rechtes die Negatorienklage abzuweisen.

Entscheidungen
8