Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 5.094,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 849,-- Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des an das Ufer des Millstätter Sees, der öffentliches Gewässer ist, angrenzenden, an der "Laggerbucht" gelegenen Grundstückes Nr. 80/11 KG Großegg am Millstätter See, das vom See her über eine (Schiffs )Landungsbrücke erreicht bw. verlassen…
Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt, wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat, nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Die gegensätzlichen Rechtsstandpunkte der Streitteile lassen sich dahin zusammenfassen, daß die klagende Partei ihr Beseitigungs- und Unterlassungsbegehren auf ihr Ei…