JudikaturJustizRS0038025

RS0038025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2015

Sind die Grundstücksgrenzen bereits in dem auf Grund des VermG 1968 anzulegenden Grenzkataster enthalten, so sind die Bestimmungen der §§ 850 bis 863 ABGB nicht mehr anwendbar und ist die Zuständigkeit der Vermessungsbehörden gegeben.

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6