JudikaturJustizRS0037300

RS0037300 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2023

Das Gericht darf die Parteien in seiner Entscheidung nicht mit einer Rechtsauffassung überraschen, die sie nicht beachtet haben und auf die sie das Gericht nicht aufmerksam gemacht hat.

Entscheidungen
216