Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 9.900,-- (darin S 1.650,-- USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte mit seiner am 9. 9. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage, die Beklagte, die spätere Gemeinschuldnerin, zur Zahlung von S 163.199,98 brutto und S 5.456,73 netto zu verpflichten. Er sei bei der Beklagten vom 1. 1. 1994 bis 17. 5. 1999 als Vorarbeiter besc…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Masseverwalterin ist nicht berechtigt. Auf die in der Revision neuerlich relevierte Frage, dass ein "die Masseverwalterin zu einer Leistung schuldig sprechendes Versäumungsurteil, welches vor Konkurseröffnung gefällt wurde, ... jedenfalls mit dem Nichtigkeitsgrund…