JudikaturJustizRS0037095

RS0037095 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2024

Die Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht durch das Erstgericht fällt nicht unter den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, sondern unter jenen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens.

Entscheidungen
97