§ 10 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 10 Sprachliche Gleichbehandlung — AsylG-DV 2005
§ 10 Sprachliche Gleichbehandlung — AsylG-DV 2005
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 448/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 40/2020
Inkrafttretungsdatum
28. Februar 2020
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40221033
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Entscheidungen 534
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Rechtssätze 13
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