Spruch 1. Der Rekurs der klagenden Partei wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei deren mit 1.568,52 EUR (darin 261,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. 2. Dem Rekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die Kosten d…
Text Begründung: [1] Die Klägerin ist Konzerngesellschaft eines im Bereich Mode und Parfümeriewaren tätigen ausländischen Konzerns und Berechtigte von Unionsmarken und international registrierten Marken mit Schutzwirkung (auch) für Österreich. Die Beklagte ist eine österreichische Gesellschaft, die ein…
Rechtliche Beurteilung [7] Der Rekurs der Klägerin ist in Ermangelung von erheblichen Rechtsfragen nicht zulässig und somit zurückzuweisen, der Rekurs der Beklagten ist zulässig , er ist aber nicht berechtigt . I. Zum Rekurs der Klägerin [8] 1.1. Der Rekurs macht geltend, dass das Berufungsgericht die unterlassene Ein…