Spruch Dem Erstgericht wird aufgetragen, seinen Beschluß vom 1. Juli 1986, 8 Cg 92/80-53, über die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist durch die klagende Partei durch einen Ausspruch über den Zurückweisungsbeschluß des Obersten Gerichtshofes vom 26.…
Text Begründung: Der Kläger erhob gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 3. Dezember 1985, 4 R 126/85-47, Revision. Mit Beschluß vom 26. Mai 1986, 8 Ob540/86-51, wies der Oberste Gerichtshof die Revision als verspätet zurück. Das Erstgericht bewilligte dem Kläger die Wiedereinsetzung in den vo…
Rechtliche Beurteilung Dem Erstgericht war daher eine Ergänzung seines Beschlusses über die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufzutragen (RZ 1977/81, 6 Ob 566/86 ua).…