JudikaturJustizRS0035567

RS0035567 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2007

Bekämpfung der durch das Berufungsgericht erfolgten Zulassung der Nebenintervention in der Revision. Ein gleichzeitig eingebrachter Revisionsrekurs ist nicht zurückzuweisen, sondern als Teil der Revision zu behandeln.

Entscheidungen
9