JudikaturJustizRS0034215

RS0034215 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Ein rechtskräftiges Feststellungserkenntnis schaltet die Einrede der Verjährung - abgesehen von wiederkehrenden Leistungen - für die Dauer von dreißig Jahren aus.

Entscheidungen
30