JudikaturJustizRS0031717

RS0031717 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2020

Wenn eine nach außen hin als Kündigung erscheinende Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Angestellten in Wahrheit ein durch wichtige Gründe begründeter Austritt ist, steht dem Angestellten die Abfertigung zu.

Entscheidungen
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