Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es insgesamt lautet: Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 70.840 EUR brutto samt 8,38 % Zinsen aus 42.072,50 EUR seit 25. 9. 2009 sowie aus 1.668,50 EUR seit 31. 12. 2009, aus 6.708 EUR seit 1. 1.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 6. 6. 1990 bis 24. 9. 2009 bei der Beklagten zuletzt als Fertigungsleiter beschäftigt. Im Februar 2009 wurde das Unternehmen vom bisherigen Eigentümer, mit dem der Kläger befreundet war, verkauft. Auch nach diesem Zeitpunkt hielt der Kläger seine freundschaftl…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision zulässig, weil sich die Beurteilung des Berufungsgerichts zur Unterbrechungswirkung (iSd § 1497 ABGB) der Anfechtungsklage nach §§ 105 f ArbVG als korrekturbedürftig erweist. Die Revision ist dem…