JudikaturJustizRS0029716

RS0029716 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2021

§ 1497 ABGB ist auf die Ausschlussfristen des Arbeitsrechtes analog anzuwenden; dienen auch diese, wie die meisten Präklusivfristen des allgemeinen bürgerlichen Rechts, der Sicherheit des rechtsgeschäftlichen Verkehrs durch rasche Bereinigung aller offenen Streitfragen.

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