Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).…
Text Begründung: Der Kläger erschien am 2. 11. 2011 nicht zur Arbeit. Vom Niederlassungsleiter telefonisch zur Rede gestellt, teilte er mit, er habe nicht in die Arbeit fahren können. Ob er dafür einen Grund, insbesondere eine Alkoholbeeinträchtigung, nannte oder inwieweit der Alkoholisierungsgrad am Tel…
Rechtliche Beurteilung 1. Soweit die Beklagte einen Verfahrensmangel wegen Verletzung des Verbots der Überraschungsentscheidung geltend macht, ist ihr zu entgegnen, dass das Gericht zwar das Sach- und Rechtsvorbringen der Parteien mit diesen erörtern, aber nicht seine Rechtsansicht vor der Urteilsfällung kundtun muss. And…