RS0028474 – OGH Rechtssatz
RS0028474 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Da der Arbeitnehmer das bekommen soll, was ihm ohne seine berechtigte Auflösungserklärung zugekommen wäre, ist bei der Begrenzung der Ansprüche auf den (fiktiven) Ablauf der Vertragszeit nicht nur auf den Zeitablauf im Sinne des § 1158 Abs 1 ABGB (beziehungsweise § 19 Abs 1 AngG), sondern auch auf vorher tatsächlich eingetretene gesetzliche Endigungsgründe, mit denen der Verlust aller künftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verbunden ist, Bedacht zu nehmen (hier: Austritt gemäß § 25 KO und Betriebsstillegung, nachherige Bekanntgabe der Schwangerschaft).