(1) Das Dienstverhältnis endet mit dem Ablaufe der Zeit, für die es eingegangen wurde.
(2) Ein Dienstverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer eines Monats vereinbart und während dieser Zeit von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden.
Rückverweise
AVRAG · Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
§ 2d Ausbildungskostenrückersatz
…der zulässigen Bindungsdauer, vereinbart wird. (4) Der Anspruch auf Ausbildungskostenrückersatz besteht dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis 1. während der Probezeit im Sinne des § 19 Abs. 2 AngG oder gleichlautender sonstiger gesetzlicher Regelungen, 2. durch unbegründete Entlassung, 3. durch begründeten vorzeitigen Austritt, 4. durch Entlassung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit nach § 27 Z…