Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.648,80 EUR (darin enthalten 274,80 EUR an USt) und der Nebenintervenientin die mit 1.647 EUR (darin enthalten 274,50 EUR an USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Im wieder aufzunehmenden Verfahren wurde der Wiederaufnahmskläger (der dortige Beklagte) zur Zahlung des restlichen Werklohns an die hier Beklagte verpflichtet. Die dort vom Wiederaufnahmskläger behauptete Warnpflichtverletzung wurde verneint, weil er trotz eines sachverständigen Rates, …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig. Das Berufungsgericht hob mit ausführlicher Begründung das Verfahren als nichtig auf und wies die Klage zurück. Es hat diese Entscheidungsform also bewusst gewählt. In diesem Fall ist nach der neueren Rechtsprechung analog § 519 Abs 1 Z 1 ZPO der Revisi…