JudikaturJustizRS0022700

RS0022700 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2024

Der Kläger ist für die Behauptung beweispflichtig, dass der Schaden bei einem bestimmten und möglichen pflichtmäßigen Handeln des Rechtsanwaltes nicht eingetreten wäre.

Entscheidungen
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