Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen, und zwar die erstklagende Partei EUR 1.439,79 (darin EUR 193,60 an Umsatzsteuer), die zweitklagende Partei EUR 44,20 (darin EUR 7,36 …
Text Entscheidungsgründe: Umweltbewusste Bürger einer Salzburger Gemeinde sahen 1996 ihren Lebensraum durch eine Reststoffdeponie, die in einem aufgelassenen Steinbruch angelegt werden sollte, gefährdet und besetzten im August 1996 die Baustelle, um die Bauarbeiten zu verhindern. Als Folge dieser Selbs…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zwar zulässig, jedoch nicht berechtigt. a) Schon die Vorinstanz erkannte zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO), dass die Kläger den - mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 228 ZPO nicht zu Recht bestehenden - Hauptanspruch auf Feststellung der Schadenersatzpflicht des b…