Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 13.602,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 2.267,10 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 31.7.1981 übergaben Josef und Maria P***, die Eltern der Beklagten, dieser die ihnen je zur Hälfte gehörige, 19,46 ha große Landwirtschaft, bestehend aus der Liegenschaft EZ 5 KG Au am Leithagebirge, samt einem 1600 m2 großen unbebauten Grundstück und einschließ…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist nicht berechtigt. Ihre Ausführungen beschränken sich darauf, die Beklagte habe keine Tatsachen dargetan, vermöge deren auf ihren schon durch leicht fahrlässige Unkenntnis der Bürgschaften ihrer Eltern ausgeschlossenen guten Glauben geschlossen werden dürfe. Dami…