JudikaturJustizRS0016737

RS0016737 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2016

Ein auf sittenwidrige Ausbeutung der Rechtskraft oder die Titel des Schadenersatzes oder der ungerechtfertigten Bereicherung gestütztes Klagebegehren auf Rückzahlung von Beträgen, zu deren Leistung der Kläger - wenn auch mit Versäumungsurteil - in einem Vorprozess rechtskräftig verurteilt wurde, ist als Folge der Bindungs- (Tatbestands-) wirkung des im Vorprozess ergangenen Urteils abzuweisen.

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11