Spruch Der Revisionsrekurs des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin die mit 373,68 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin 62,28 EUR USt und 1,80 EUR Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob eine Unrichtigkeit einer Verwalterabrechnung dadurch bewirkt werde, dass der Verwalter Kosten für eigenmächtig durchgeführte, von den Mit- und Wohnungseigentümern n…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber hat jedoch weder diese noch sonst eine Frage von der Qualität des § 62 Abs 1 AußStrG releviert: Zufolge § 28 Abs 1 Z 1 WEG gehört zu den Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung die ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft im Sinn des § 3 MRG einsc…