JudikaturJustizRS0012408

RS0012408 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 2023

Testierfähigkeit oder Testierunfähigkeit ist an und für sich eine Rechtsfrage, die auf Grund der Feststellungen über den Geisteszustand des Erblassers und den Grad der Beeinträchtigung der Willensbildung zu beantworten ist.

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