JudikaturJustizRS0012246

RS0012246 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2007

Erbe kann auch sein, wem nicht ein in bezug auf das Ganze bestimmter Erbteil, sondern nur einzelne Sachen zugedacht worden sind, wenn der Nachlaß zum weitaus überwiegenden Teil oder überhaupt nur aus diesen Sachen besteht ( SZ 35/92, EvBl 1958/106 S 164 ).

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