JudikaturJustizRS0012245

RS0012245 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2022

Hinterläßt der Erblasser einer oder mehreren bestimmten Personen alle wesentlichen Stücke seines Vermögens, so liegt im Zweifel eine Erbeinsetzung und kein Vermächtnis vor.

Entscheidungen
18