Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss lautet: Die Einrede der Unzulässigkeit des streitigen Rechtswegs wird verworfen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei, die mit 1.148,98 EUR (darin 191,50 EUR Umsatzst…
Text Begründung: [1] Die Klägerin begehrt mittels Klage im streitigen Verfahren die Feststellung, die Beklagte sei als ehemalige Ehegattin des Rechtsvorgängers der Klägerin, welche daraus ihr auf einer näher bezeichneten (in Österreich gelegenen) Liegenschaft beruhendes Nutzungsrecht ableite, ihr gegen…
Rechtliche Beurteilung [9] Der von der Beklagten beantwortete Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig und berechtigt. [10] 1.1. Die Wahl der Verfahrensart durch die verfahrenseinleitende Partei bestimmt die anzuwendenden Rechtsmittelvorschriften (RS0046238 [T2]; RS0046245 [T4, T9]). Die Zulässigkeit des Revisionsrek…