Streitigkeiten zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten sind im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.
Rückverweise
Zur Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Verfahren seit Inkrafttreten des § 838a ABGB: Das Unterlassungsbegehren der Minderheit gegen die Durchführung einer mehrheitlich beschlossenen Maßnahme, das sich auf die Behauptung fehlerhafter Willensbildung stützt (hier: weil keine Maßnahme der ordentlichen…
Gesellschafter einer GesbR neu gehört nicht zu den Streitigkeiten, die ein Gesetz ausdrücklich oder schlüssig in das außerstreitige Verfahren verweist. Eine analoge Anwendung des § 838a ABGB ist mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke ausgeschlossen.…
‑ mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten ‑ Eigentümergemeinschaft (§ 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002) sind keine „Streitigkeiten zwischen den Teilhabern“ iSd § 838a ABGB und sind daher im Streitverfahren auszutragen.…
der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Liegenschaft unmittelbar zusammenhängenden Lasten gegenüber einem anderen Miteigentümer ist eine im Verfahren außer Streitsachen zu entscheidende Streitigkeit iSd § 838a ABGB.…
…Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft in Wien, wider die Antragsgegnerin A*****, vertreten durch Dr. Heinz Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung (§ 838a ABGB), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 30. Jänner 2018, GZ 38…
…verweigere die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen, worauf der Kläger aber einen Rechtsanspruch habe. Der Beklagte erhob die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs. Gemäß § 838a ABGB und den Bestimmungen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) sei über den Anspruch im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Das Erstgericht entschied, dass über den mit der…
die Benützung der gemeinsamen Sache betrifft (Zutritt zum Objekt) bzw mit der Benützung der gemeinsamen Sache in unmittelbarem Zusammenhang steht (Aushändigung von Schlüsseln), sodass § 838a ABGB zur Anwendung kommt und über die Sache im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist.…
…zu je 1/4 Eigentümer einer Liegenschaft mit einem Wohnhaus, das von der Antragsgegnerin bewohnt wird. Der Antragsteller beantragte in einem Verfahren nach § 838a ABGB, die Antragsgegnerin schuldig zu erkennen, die Verschließung einer Haustür in der Weise, dass der Antragsteller die Haustür mit seinem Haustürschlüssel nicht öffnen kann, zu unterlassen…
…vom 20. Oktober 2010, 1 Ob 117/10b, aber gemäß dem mit BGBl I 2004/58 geschaffenen § 838a ABGB nach dem Außerstreitgesetz weitergeführten Verfahrens sind die Koppelfischereiberechtigten am Traunsee. Koppelfischereirechte liegen vor, wenn an einem Fischwasser mehrere selbständige Fischereirechte bestehen. Der Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens…
…in einen verfahrenseinleitenden Antrag im Außerstreitverfahren umzudeutende Klage auf. Es handle sich um die Auslegung einer zwischen den Miteigentümern getroffenen Vereinbarung, sodass nach § 838a ABGB der Anspruch im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machen sei. Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: 1. Beschlüsse des Berufungsgerichts, womit das Urteil als nichtig…
…Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Das Begehren der Klägerin gründe sich auf eine zwischen den Teilhabern einer GesbR abgeschlossene Vereinbarung und gehöre daher gemäß § 838a ABGB in das außerstreitige Verfahren. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Klägerin Folge, hob den angefochtenen Beschluss auf und trug dem Erstgericht die Durchführung…
…eigenes Risiko von befugten Gewerbsleuten vornehmen lasse. Der Beklagte wendet unter anderem die Unzulässigkeit des streitigen Rechtswegs ein, weil hier ein Anspruch nach § 838a ABGB geltend gemacht werde. Die mit dem Kläger getroffene Vereinbarung verpflichte ihn lediglich zur Erhaltung der „Baulichkeiten“ in dem bei Vertragsabschluss bestehenden Erhaltungszustand im…
Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage (§ 32 Abs 1 WEG) so liegen keine „Streitigkeiten zwischen den Teilhabern“ iSd § 838a ABGB vor. Solche Forderungen der Eigentümergemeinschaft sind daher im Streitverfahren geltend zu machen.…
…Bestandverhältnisses mit einem Miteigentümer muss dessen fehlende Zustimmung nach §§ 834, 835 ABGB durch den Außerstreitrichter ersetzt werden (RIS Justiz RS0013680). § 838a ABGB sieht seit 1. 1. 2005 ausdrücklich vor, dass Streitigkeiten zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar…
…hob das Urteil und das durchgeführte Verfahren aus Anlass der Berufung als nichtig auf und verwies die Sache in das außerstreitige Verfahren. Gemäß § 838a ABGB seien Streitigkeiten zwischen Teilhabern über die Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sachen und damit unmittelbar zusammenhängende Rechte und Pflichten im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden…
… Gegen die von den Vorinstanzen (dort jeweils in den Entscheidungsgründen) übereinstimmend bejahte Erledigung des Begehrens im außerstreitigen Verfahren, wogegen im Hinblick auf § 838a ABGB auch keine Bedenken bestehen, führen die Revisionsrekurswerber nichts Konkretes ins Treffen. 2.1. In der Sache selbst gehen die Revisionsrekurswerber – wie bereits in erster…
…und der 161. Antragsgegner Dr. G*****, 108. und 161. Antragsgegner vertreten durch DDr. Ernst Gramm, Rechtsanwalt in Neulengbach, wegen § 838a ABGB iVm § 836 ABGB, über den Revisionsrekurs der Erstantragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 8. August …
…Vorlage näher bezeichneter Urkunden (darunter Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2010 2012 für eine näher bezeichnete, im Sprengel des Erstgerichts gelegene Liegenschaft) seien gemäß § 838a ABGB im Außerstreitverfahren zu erledigen (Punkt 2.). Das Rekursgericht gab dem gegen Punkt 1. des Beschlusses erhobenen Revisionsrekurs des Antragstellers nicht Folge und erklärte…
…von Änderungen]; RS0012214 [T11], RS0005896 [T36] [Zustimmung zum Antrag auf baubehördliche Bewilligung]). Anderes gilt nur nach dem mit dem FamErbRÄG 2004 neu geschaffenen § 838a ABGB bei Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinsamen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten (RS0013563 [T15]). [29] Die Antragsteller…
…Oberste Gerichtshof verwies auch darauf, dass § 1188 ABGB vor dem GesbR RG auf die Bestimmungen des Miteigentums und damit auch auf § 838a ABGB verwiesen hatte; es bestünden jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit dem GesbR RG lediglich übersehen hätte, eine Ersatzregelung für § 1188 ABGB…
…und Befahren mit Fahrzeugen welcher Art immer ab. Sie mache daher Ansprüche aus der Benützung der gemeinschaftlichen Sache geltend, die seit Inkrafttreten des § 838a ABGB im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden seien. Die Klägerin begehrt in ihrem Rekurs die ersatzlose Aufhebung des Beschlusses des Berufungsgerichts und diesem die Entscheidung über…
…zu behandeln sei und an die zuständige Geschäftsabteilung überwiesen werde. Die weiteren Begehren auf Legung von Betriebskostenabrechnungen und Vorlage von Urkunden seien hingegen gemäß § 838a ABGB im außerstreitigen Verfahren zu erledigen. Den Ausspruch der Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs (auch) für das Feststellungsbegehren und dessen Überweisung in das streitige Verfahren begründete das…
…1. Erika K*****, und 2. Karl K*****, ebendort, beide vertreten durch Dr. Alfred Lind und Dr. Klaus Rainer, Rechtsanwälte in Graz, wegen Antrages gemäß § 838a ABGB über die außerordentlichen Revisionsrekurse sämtlicher Antragsteller gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 8. Jänner 2007, GZ 17 R 89/06t…
…Beteiligten besteht, das der Anwendung sachenrechtlicher Grundsätze im Regelfall vorgeht. Ansprüche oder Regelungsbegehren aus diesem besonderen Verhältnis wären zudem im Außerstreitverfahren zu verfolgen (§ 838a ABGB). 2.2. Anderes muss allerdings gelten, wenn das Miteigentumsverhältnis an der Grenzmauer keinen Schutz gegen den Verlust einer Stützfunktion (§ 364b ABGB) oder gegen…
…Beschlussfassung unwirksam sei. Gegenstand des Verfahrens sei daher die Frage der Wirksamkeit bzw der Zweckmäßigkeit der in der Miteigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, sodass gemäß § 838a ABGB der streitige Rechtsweg nicht zulässig sei. Das Unterlassungsbegehren sei lediglich im Hinblick auf die drohende Gefahr der Bauführung gestellt worden, ein bereits erfolgter oder unmittelbar…
…könne im außerstreitigen Verfahren geltend gemacht werden, wenn auch der Leistungsanspruch, dessen Durchsetzung er diene, in dieses Verfahren gehöre. Das treffe hier nach § 838a ABGB zu. Eine Verpflichtung zur Rechnungslegung bestehe aber nur dann, wenn sich der Berechtigte die begehrten Informationen nicht auch anders leicht beschaffen könne. Dies habe der…
…mit gleichen Rechten und Pflichten bestehe, sei im fortzusetzenden Verfahren zu klären. Sofern die (Mit )Halterschaft des Beklagten zu bejahen sei, sei auf § 838a ABGB Bedacht zu nehmen, liege doch grundsätzlich ein im außerstreitigen Verfahren zu behandelnder Anspruch vor, wenn mit der (Verwaltung und) Benutzung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängende…
…sich zutreffend hinweist, wäre aufgrund der Maßgeblichkeit des Vorbringens unerheblich gewesen. Im vorliegenden Fall ist allerdings schon der mit dem FamErbRÄG 2004 neu geschaffene § 838a ABGB anzuwenden, der nach Art 4 § 3 Abs 1 Z 4 FamErbRÄG 2004 alle nach dem 31. Dezember 2004 anhängig gewordenen Sachen erfasst. Danach sind…
…der Berufung der Beklagten als nichtig auf und sprach aus, dass die Rechtssache im außerstreitigen Verfahren zu behandeln und zu erledigen sei. Nach § 838a ABGB seien Streitigkeiten zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten im Verfahren außer Streitsachen zu…
… f), ohne dass er insofern auch das Rechtsmittelrecht angepasst hätte. Im Zusammenhang mit der Außerstreitreform betraf das insbesondere Streitigkeiten unter (schlichten) Miteigentümern (§ 838a ABGB) und – hier relevant – zwischen mehreren Erbansprechern während eines Verlassenschaftsverfahrens (§§ 161 ff AußStrG). In diesen Materien gilt daher trotz ihres…
…die Klageführung erwirkt werden müssen. Erst nach Vorliegen einer im außerstreitigen Rechtsweg erwirkten positiven Entscheidung, hätten sämtliche Koppelfischereiberechtigte auf Klagsseite auftreten können. Gemäß § 838a ABGB seien Streitigkeiten zwischen Teilhabern über die mit der Vewaltung und Benutzung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden…
…Baubehörde nicht zuständig und der Rechtsweg im engeren Sinn daher zulässig. Aufgrund der zulässigen Rechtsrüge sei aber von Amts wegen wahrzunehmen, dass nach § 838a ABGB der streitige Rechtsweg nicht zulässig sei. Das Feststellungsbegehren werde ausschließlich auf das Miteigentumsrecht und keinen weiteren Rechtsgrund gestützt. Gegen diese Entscheidung richtet sich der von…
…ABGB unterworfen sind (vgl nur 1 Ob 128/06i; 9 Ob 77/16p = RIS-Justiz RS0131573). 3. Nach § 838a ABGB sind Streitigkeiten zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten im Verfahren außer Streitsachen zu…
…des Antragsgegners nach § 1190 ABGB, die ebenso wie das Rechnungslegungsbegehren im streitigen Verfahren geltend zu machen sei. Eine analoge Anwendung des § 838a ABGB sei mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke ausgeschlossen. Auch ein Schadenersatzbegehren, das auf Haftung des faktisch verwaltenden Miteigentümers als falsus prokurator gestützt werde, gehöre auf den streitigen…
… Böhm aaO § 828 Rz 32), ist es Sache des am Gebrauch interessierten Antragstellers, einen Antrag auf richterliche Benützungsregelung, gemäß § 838a ABGB im außerstreitigen Verfahren, zu stellen (zur Zulässigkeit der Feststellung des Benützungsrechts nicht nur für sich, sondern auch für den Rechtsnachfolger: 6 Ob 233…
…Punkt 3.) und überwies die Rechtssache gemäß § 44 JN an das offenbar zuständige Bezirksgericht Innere Stadt Wien (Punkt 4.). § 838a ABGB umfasse auch jene Fälle, in denen die Verwaltungs und Benützungsrechte ganz oder zum Teil auf einen Fruchtgenussberechtigten übergegangen seien. Die Ansprüche der Kläger auf Rechnungslegung…
…das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichts einschließlich des vorangegangenen Verfahrens (erkennbar ab Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes) als nichtig auf, verwies die Rechtssache nach § 838a ABGB in das außerstreitige Verfahren und hob die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens gegeneinander auf. In der Klage werde nicht behauptet, der Beklagte habe mit…
…nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 und somit im Außerstreitverfahren zu beurteilen. Überdies folge auch aus § 838a ABGB, dass Streitigkeiten zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten im Verfahren außer Streitsachen zu…
…Jahre sowie der Versicherungspolizze für die Liegenschaft. Der Beklagte erhebt die Einrede der Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges und beantragt die Zurückweisung der Klage. Gemäß § 838a ABGB sei für den geltend gemachten Anspruch der außerstreitige Rechtsweg vorgesehen. Im Übrigen wird der Anspruch bestritten. Das Erstgericht erklärte das von ihm durchgeführte Verfahren für…
…das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichts einschließlich des durchgeführten Verfahrens (erkennbar ab Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes) als nichtig auf, verwies die Rechtssache nach § 838a ABGB in das außerstreitige Verfahren und hob die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens gegeneinander auf. Gegenstand der Klage sei das Begehren, das Blockieren der Einfahrt…