Spruch I. Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. II. Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird hinsichtlich des Unterlassungsbegehrens dahin abgeändert, dass das klageabweisende Urteil des Erstgerichts samt dessen Kostenentscheidung wiederherge…
Text Entscheidungsgründe: Die Streiteile sind Brüder. Der Kläger ist seit 1997 Alleineigentümer der Liegenschaft bestehend aus den Grundstücken 1124 und 1125. Der Beklagte ist seit 1988 Alleineigentümer der Liegenschaft bestehend aus dem Grundstück 1122/6. Zwischen diesen Grundstücken befindet sich das G…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zulässig, jene des Klägers ist nicht, jene des Beklagten hingegen auch berechtigt. I. Zur Revision des Klägers: I.1 Der Kläger bringt vor, auch dem Feststellungsbegehren sei stattzugeben, weil bei der Klage nach § 523 ABGB das Feststellungsinteresse nicht zu prüfen sei. Außerde…