Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 1.063,80 (darin EUR 177,30 am USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die Mutter des Beklagten, war Eigentümerin mehrerer Liegenschaften. Am 18. 6. 2003 unterfertigten die Streitteile - die Unterschriften wurden notariell beglaubigt - einen nicht als Notariatsakt errichteten Schenkungsvertrag, mit dem die Klägerin dem Beklagten zwei …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Nachdem feststeht, dass der Schenkungsvertrag nicht in Form eines Notariatsakts errichtet wurde, könnte der Beklagte nur Eigentum erworben haben, wenn entweder bei oder unmittelbar vor Vertragsabschluss eine wirkliche Übergabe der Lie…