JudikaturJustizRS0011143

RS0011143 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Wirkliche Übergabe im Sinne des Gesetzes ist die körperliche Übergabe, die Übergabe durch Zeichen, die Besitzauflassung, die Besitzanweisung nicht aber die Besitzauftragung.

Entscheidungen
23