Bewegliche Sachen können in der Regel nur durch körperliche Uebergabe von Hand zu Hand an einen Andern übertragen werden.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 426 1) bey beweglichen Sachen:
…Arten der Uebergabe; 1) bey beweglichen Sachen: a) körperliche Uebergabe; § 426. Bewegliche Sachen können in der Regel nur durch körperliche Uebergabe von Hand zu Hand an einen Andern übertragen werden.…
§ 481 Erwerbungsart.
…dingliche Recht durch die gerichtliche Hinterlegung einer über die Einräumung der Dienstbarkeit errichteten beglaubigten Urkunde; auf andere Sachen aber durch die oben (§§ 426 bis 428) angegebenen Arten der Übergabe erworben.…
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