§ 943 Form des Schenkungsvertrages.
§ 943 Form des Schenkungsvertrages. — ABGB
§ 943 Form des Schenkungsvertrages. — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
Nach § 1 Abs. 1 lit. d des Notariatsaktsgesetzes, RGBl. Nr. 76/1871, ist ein Notariatsakt erforderlich.
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12018669
Zuletzt nach Updates gesucht am
Aus einem bloß mündlichen, ohne wirkliche Uebergabe geschlossenen Schenkungsvertrage erwächst dem Geschenknehmer kein Klagerecht. Dieses Recht muß durch eine schriftliche Urkunde begründet werden.