Aus einem bloß mündlichen, ohne wirkliche Uebergabe geschlossenen Schenkungsvertrage erwächst dem Geschenknehmer kein Klagerecht. Dieses Recht muß durch eine schriftliche Urkunde begründet werden.
Rückverweise
Informationen zu § 943 ABGB Siehe die Entscheidungen zu § 1 Abs 1 lit d NZwG.…
Unter wirklicher Übergabe im Sinn des § 943 ABGB ist bei Liegenschaften auch die außerbücherliche Übergabe zu verstehen, mag es sich hiebei auch nicht um einen ganzen Grundbuchskörper, sondern nur um ein Trennstück handeln…
Bei einer Schenkung kann zwar die traditio brevi manu, die Besitzauflassung, als wirkliche Übergabe iS des § 943 ABGB aufgefasst werden, nicht aber das Besitzkonstitut.…
Die Formvorschriften des § 943 ABGB sind nur auf solche gemischte Schenkungen anzuwenden, bei denen das Schenkungselement überwiegt.…
dass mit Unterfertigung des Vertrages die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft als vollzogen gilt, stellt für sich allein keine wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NZwG dar.…
Das Erfordernis der wirklichen Übergabe iSv § 943 ABGB und § 1 lit d NotariatsaktsG dient dem Übereilungsschutz.…
Die "wirkliche Übergabe" (§§ 943 ABGB, 1 NZwG) muss sinnfällig nach außen bemerkbar und so beschaffen sein, dass aus ihr der Wille des Geschenkgebers hervorgeht, das Objekt der Schenkung sofort aus…
Ist der Geschenkgeber nicht Inhaber des geschenkten Gegenstandes, kann die wirkliche Übergabe im Sinn des § 943 ABGB auch durch eine Besitzanweisung erfolgen.…
mit dem Kontoinhaber verfügen kann, hat das auf dem Konto gegenwärtig oder in Zukunft erliegende Geld dem Dritten noch keineswegs durch wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB übertragen (vgl SZ 32/81). Die nachträgliche Zustimmung des Kontoinhabers zu einer durch den Dritten veranlassten Überweisung auf ein Konto des Dritten ist jedoch wie…
…des Teilungsplanes (mit der ausgewiesenen Naturaufnahme vom 12. Oktober 1984) samt Teilungsausweis unter der Bezeichnung als "Auszeige" einen als wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB zu wertenden Übertragungsakt und folgerte daraus eine Formwirksamkeit der Grundstücksschenkung. Die Beklagten bestritten nicht nur die Äußerung eines Abschlußwillens zu dem in Aussicht genommenen Schenkungsvertrag…
…Revisionswerber aus, die körperliche Übergabe eines Grundstücks habe zwar nicht die Wirkung der Eigentumsübertragung, sei jedoch „wirkliche Übergabe“ im Sinn des § 943 ABGB; daher stehe dem Beschenkten auch ein obligatorisches Forderungsrecht gegen den Schenker zu. Habe sich ein Zweiterwerber des Grundstücks über solchen Besitz hinweggesetzt, sei er wegen…
Die körperliche Übergabe eines Grundstücks hat zwar nicht die Wirkung der Eigentumsübertragung, ist jedoch "wirkliche Übergabe" im Sinne des § 943 ABGB; daher steht dem Beschenkten auch ein obligatorisches Forderungsrecht gegen den Schenker zu. Hat sich ein Zweiterwerber des Grundstücks über solchen Besitz hinweggesetzt, ist er wegen…
…unbeschränkt, auch durch Schenkung, verfügen kann (SZ 52/156 = JBl 1980, 479 = NZ 1980, 129). b) "Wirkliche Übergabe" iSd § 943 ABGB verlangt einen zu dem Schenkungsvertrag hinzutretenden und sich von diesem abhebenden Akt, der nach außen hin bemerkbar und derart beschaffen sein muß, daß aus ihm…
Sachen zu betrachten; eine symbolische Übergabe im Sinne des § 427 ABGB durch Übergabe des Sparbuches ist daher eine wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB.…
Schließt der Erziehungsberechtigte im Namen des Kindes einen Bausparvertrag und liegt seine Schenkungsabsicht auch bei Zahlung jeder einzelner Prämie aus seinem Vermögen vor, sind § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NZwG kein Hindernis für die Wirksamkeit der Schenkung, wäre doch die "wirkliche Übergabe" im Sinne des § 943…
Günstigkeitsvergleich iSd § 35 ABGB zwischen § 943 ABGB und § 518 Abs 2 BGB - deutsches Recht ist insofern günstiger, als die Schenkung einer Forderung schon mit ihrer formlosen Abtretung erfolgt ist.…
Die Erklärung des Geschenkgebers gegenüber der Depotbank, dass seine Enkelin ebenfalls hinsichtlich des Depots zeichnungsberechtigt sei, ist eine „wirkliche Übergabe" im Sinn des § 943 ABGB. Dass sich der Geschenkgeber die eigene Zeichnungsberechtigung erhält, um über die abreifenden Zinsen verfügen zu können, ändert nichts an der Schenkung der Wertpapiere.…
…mit der Unterfertigung des Vertrages die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft als vollzogen gelte, für sich allein daher keine wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB und des § 1 Abs 1 NZwG darstellt. Die Rekursentscheidung bewegte sich bei der Beurteilung der hier vorliegenden Vertragsformulierung im Rahmen dieser Rechtsprechung, weshalb eine…
…Ertl in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang³ § 938 ABGB Rz 63) nicht unter den Begriff der „Schenkung“ in § 943 ABGB bzw § 1 NotariatsaktsG. Die dafür gebotenen Begründungen variieren jedoch: [31] In der älteren Literatur wird teilweise angenommen, Vorkaufsrechte hätten keinen eigenen Vermögenswert ( Stanzl…
…eine Forderung und erfolgt deren „wirkliche Übergabe“ nicht durch Zeichen, ist für ihre Wirksamkeit ein Notariatsakt erforderlich ( Bollenberger in KBB 3 § 943 ABGB Rz 7). 3. Jede Zession führt zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit (3 Ob 522/95 = SZ 68/36 mwN). Die…
…unüberlegten Handlungen entgegenzuwirken (vgl Dittrich/Tades ABGB36 § 883 E 53a). Nach Rechtsprechung und Lehre liege eine "wirkliche Übergabe" iSd § 943 ABGB dann vor, wenn zum "Schenkungsvertrag" noch ein anderer, von diesem verschiedener Akt als Übergabeakt hinzukommt. Dieser Akt müsse sinnfällig nach außen bemerkbar und so beschaffen…
…Erstgericht - einerseits (für die Gegenstände Klagepositionen 1, 3 bis 11 und 28) eine Besitzanweisung angenommen, die nach ständiger Rechtsprechung wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB ist (SZ 54/51 = JBl 1982, 143 ua; RIS-Justiz RS0011143 und RS0011220). Andererseits (hinsichtlich aller restlichen noch streitumfassten Gegenstände) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen…
…den von ihm geschlossenen Vertrag selbst als gemischte Schenkung. Bei überwiegender Unentgeltlichkeit ist bei einem solchen Vertrag nach einhelliger Auffassung die Formvorschrift des § 943 ABGB iVm § 1 Abs 1 lit d NotAktG zu beachten ( Bollenberger in KBB³ § 943 Rz 2 Schubert in…
…SZ 23/383 Unter wirklicher Übergabe im Sinne des § 943 ABGB. ist bei Liegenschaften auch die außerbücherliche Übergabe zu verstehen, mag es sich hiebei auch nicht um einen ganzen Grundbuchskörper, sondern nur um ein Trennstück handeln…
…ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: 1. Die Annahme, dass keine wirkliche Übergabe iSv § 943 ABGB und § 1 lit d NotAktG vorlag, ist durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs gedeckt. 1.1. Eine wirkliche Übergabe liegt vor, wenn…
…mit Unterfertigung des Vertrags die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft als vollzogen gelte, stellt für sich allein keine wirkliche Übergabe im Sinn des § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NotariatsaktsG dar (RIS-Justiz RS0018908). 2.3. Allerdings erschöpft sich im Hinblick auf den Charakter des…
…Übergabe nicht die Rede sein. Die Klägerin sei festgestelltermaßen bücherliche Eigentümerin der Grundparzelle 2.877/1. Mit der Verbücherung sei aber eine wirkliche Übergabe gemäß § 943 ABGB gegeben, unabhängig davon, ob auch eine körperliche Übergabe erfolgt sei oder nicht. Durch den mit der Eintragung verbundenen Eigentumserwerb gingen gemäß § 442 ABGB auch…
…SZ 37/48 Die Übergabe im Sinne des § 943 ABGB. muß nicht sofort bei Abschluß des Schenkungsvertrages stattfinden, sie kann vielmehr auch nachträglich erfolgen. Dazu bedarf es auch keiner neuen Willenseinigung der Parteien über die…
…Wurde die Leistung aus einer solchen sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt, fehlt demnach die Schenkungsabsicht und damit auch das Erfordernis der wirklichen Übergabe iS des § 943 ABGB (8 Ob 630/92). Zumindest das letztgenannte Ergebnis der herrschenden Rechtsprechung wird auch von jenem Teil der Lehre akzeptiert, der sonst unter Hinweis auf die…
…Johanna E***** und Werner R ***** intendierten Schenkung auf den Todesfall auf Basis allgemeiner Rechtsausführungen zu einer „wirklichen Übergabe“ im Sinn des § 943 ABGB ableiten, die Einzahlung auf das Sparkonto sei als unmittelbar wirksame Schenkung des Geldes an Werner R***** anzusehen, argumentieren die Beschwerdeführer nicht auf Basis des Urteilssachverhalts…
…daß mit Unterfertigung des Vertrages die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft als vollzogen gilt, stellt für sich allein keine wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB. und § 1 (1) lit. d NotZwG. dar Auch ein Freundschaftskauf kann eine gemischte Schenkung darstellen Entscheidung vom 22. Dezember 1965, 6 Ob 264/65…
…mehr überprüft werden (RS0039492; 2 Ob 6/19z). 2. Nachlasszugehörigkeit der Liegenschaft: [3] 2.1. Wie die wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB zu erfolgen hat, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (RS0018975 [T2]). Dabei ist insbesondere der Zweck, den Zuwender vor übereilten Entschließungen zu schützen…
…zitierten Entscheidung 5 Ob 147/14z ausgesprochen hat. Bei der Einräumung einer Dienstbarkeit kommt für die wirkliche Übergabe im Sinn des § 943 ABGB unter anderem die tatsächliche Gestattung der Ausübung dieses Rechts in Betracht (3 Ob 599/83 = RIS Justiz RS0018936; vgl RS0018975). 5. Essentielles…
…Abs 1 lit d NotariatsaktsG bedürfen Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe zu ihrer Gültigkeit eines Notariatsakts. Die „ wirkliche Übergabe“ iSd § 943 ABGB muss nach außen erkennbar und so beschaffen sein, dass aus ihr der Wille des Schenkers hervorgeht, das Objekt der Schenkung sofort aus seiner Gewahrsame in…
…Formerfordernisse für eine Schenkung seien nicht eingehalten worden, ins Leere. Es sei aber auch die Schenkung gültig, weil eine wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB erfolgt sei. Ein der Geschenkgeberin unterlaufener Irrtum habe nicht festgestellt werden können, es seien ihr auch keine Willensmängel unterlaufen. Auf die Frage der Rechtswirksamkeit des…
…NZwG von der Aufnahme eines Notariatsaktes abhänge, könne jedoch nicht gefolgt werden. Nach Lehre und Rechtsprechung bedeute der Ausdruck "wirkliche Übergabe" im Sinne des § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NZwG nichts anderes, als das Gegenteil der bloßen Zusicherung oder des bloßen Schenkungsvertrages. Auch bei Schenkungsverträgen über Liegenschaften…
…liegt unabhängig vom Wert der beiderseitigen Leistungen keine gemischte Schenkung vor. Damit ist auch unerheblich, ob die Voraussetzungen für eine wirkliche Übergabe iSv § 943 ABGB erfüllt waren oder nicht.…
…kommt ein gültiger Schenkungsvertrag nur bei wirklicher Übergabe zustande. Bloß aus einem mündlichen, ohne wirkliche Übergabe geschlossenen Schenkungsvertrag erwächst dem Geschenknehmer kein Klagerecht (§ 943 ABGB). Die "wirkliche Übergabe" ist ein sinnfälliger, nach außen hin erkennbarer Akt, aus dem der ernstliche Wille des Schenkenden hervorgeht, die Sache sofort und vorbehaltlos in…
…Abs 2 Z 4 ABGB vorlag oder ob die Vereinbarung vom 2.4.1975 auch mangels Errichtung eines Notariatsaktes und stattgefundener "wirklicher" Übergabe im Sinne des § 943 ABGB ungültig ist, muß daher nicht geprüft werden, so daß die Sache spruchreif im Sinne einer Wiederherstellung des Urteiles des Erstgerichtes ist. Die Kostenentscheidung stützt sich…
…behauptet, die Schenkung des abzuschreibenden (und dann tatsächlich abgeschriebenen) Trennstücks des Grundbuchskörpers (der in der Schenkungsurkunde genannte Schenkungsgegenstand) und dessen wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB (zur Besitzeinräumung an Trennstücken eines Grundbuchkörpers s 3 Ob 665/50, SZ 23/383; 6 Ob 334/59; 6 …