JudikaturJustizRS0011001

RS0011001 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Der Kläger muss im Prozessweg den Nachweis der vor ihm behaupteten Grenze oder wenigstens eines zwischen dieser und der im außerstreitigen Verfahren festgesetzten Grenze gelegene Grenzverlaufes erbringen. Das bessere Recht kann Eigentum oder publizianischer Besitz sein.

Entscheidungen
15