JudikaturJustizRS0010271

RS0010271 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2023

Die von den Österreichischen Bundesbahnen an ihre Angestellten auf Grund irrtümlicher Berechnung des Ruhegenusses ausbezahlten Beträge können in dem Falle redlichen Verbrauches nicht zurückgefordert werden.

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