Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden teils bestätigt, teils abgeändert, sodaß sie einschließlich des unangefochten gebliebenen Teiles insgesamt zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien zu Handen ihres Vertreters einen Betrag…
Text Entscheidungsgründe: Das Arbeitsverhältnis zwischen den Streitteilen endete am 13. Mai 1987 mit der Entlassung des Beklagten durch die klagenden Parteien. Zunächst kündigten die klagenden Parteien mit Schreiben vom 12. Dezember 1986 das Arbeitsverhältnis zum 31. März 1987 auf. Am 13. März 1987 erhie…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Zu Recht wenden sich die Revisionswerberinnen gegen die Ansicht des Berufungsgerichtes, die auch bei objektivem Verzug geschuldeten gesetzlichen Verzugszinsen stünden nur nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechtes zu. Der Anspruch auf Verzugszinsen be…