Spruch I.) Der Revision des Klägers wird Folge gegeben; das angefochtene Urteil wird abgeändert wie folgt: Es wird den Beklagten gegenüber festgestellt, dass eine Dienstbarkeit im Sinne eines Fensterrechtes mit dem Anspruch auf Licht und Luft zugunsten der Liegenschaft Haus S*****, F***** Nr. 17 mit Bp 171…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, dass sich die Beklagten an den Fenstern des ersten und zweiten Stockes des Hauses S*****, F***** Nr. 17, eine Dienstbarkeit, und zwar ein Fensterrecht mit dem Anspruch auf Luft und Licht anmaßten. An der Feststellung, dass ein solches Recht nicht bestehe, h…
Rechtliche Beurteilung Zur Revision des Klägers: Das Berufungsgericht stellt in seinem Urteil ein Dienstbarkeitsrecht der Beklagten fest, das von keiner Seite beantragt wurde. In diesem Teil ist der Urteilsspruch verfehlt, weil er über das Begehren der Parteien hinausgeht, somit eindeutig gegen § 405 ZPO verstößt. Dieser …