Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 300,10 EUR (darin 50,02 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu bezahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb aufgrund des Kaufvertrags vom 5. 10. 1982 Eigentum an einer - aus mehreren Grundstücken bestehenden - Wiener Liegenschaft. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 14. 6. 1995 ordnete die Stadt Wien die unentgeltliche Zurückstellung von Grundflächen - den nunmeh…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig, weil der Oberste Gerichtshof bisher noch nicht zur Frage des Eigentumserwerbs kraft Ersitzung nach dem hier bedeutsamen Gesichtspunkt der Redlichkeit des Ersitzungsbesitzes eines beschränkt Geschäftsfähigen Stellung nahm. 1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit …