2Ob767/50—OGH Entscheidung
29. November 1950
…sein, ob das Erbrecht zu den dinglichen oder nur zu den absoluten Rechten gehört, jedenfalls kann man es nicht - im Gegensatz zum Sprachgebrauch des § 308 ABGB. - unter die persönlichen Sachenrechte einreihen (Weiß in Klangs Komm., 2. Aufl., III., S. 5 f.). Fraglich könnte nur sein, ob einem Erbschaftskläger schon "bücherliche" Rechte…