5Ob270/03x—OGH Entscheidung
09. Dezember 2003
…ergänzende Feststellungen darüber verlangt, welche Ersitzungszeit dem Beklagten insgesamt zugute kommt, hat sich das Berufungsgericht nicht befasst. Tatsächlich ist nach § 1493 iVm § 1463 ABGB derjenige, der eine Sache von einem rechtmäßigen und redlichen Besitzer redlich übernimmt, als Nachfolger berechtigt, die Ersitzungszeit seines redlichen Rechtsvorgängers mit einzurechnen. Dabei wird zwischen…